Bekanntmachung:
Vorschläge für die Berufung der Beisitzer in den Wahlausschuss für die allgemeinen Kommunalwahlen am 15. März 2026
Die im Wahlgebiet vertretenen Parteien und Wählergruppen werden darum gebeten, bis zum 02.11.2025 Wahlberechtigte, zu denen auch die nichtdeutschen Unionsbürger gehören, als Beisitzer und als stellvertretende Beisitzer des Gemeindewahlausschusses für die Kommunalwahl am 15. März 2026 vorzuschlagen.
Gem. § 5 Abs. 3 KWG besteht der Wahlausschuss aus dem Wahlleiter als Vorsitzendem und sechs von ihm berufenen Wahlberechtigten als Beisitzern. Für jeden Beisitzer ist ein Stellvertreter zu berufen, § 3 Abs. 1 KWO. Der Wahlausschuss besteht auch nach der Wahl, längstens bis zum Ablauf der Wahlzeit der Vertretungskörperschaft, gemäß § 5 Abs. 5 KWG fort.
Die wichtigsten Aufgaben des Wahlausschusses sind die Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge und die Feststellung des Wahlergebnisses.
Nach § 13 des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes (HGIG) sollen Kommissionen, Beiräte und sonstige Gremien mindestens zur Hälfte mit Frauen besetzt sein. Wir bitten bei der Unterbreitung von Vorschlägen um entsprechende Berücksichtigung.
Vertrauenspersonen der Wahlvorschläge und deren Stellvertreter dürfen nach § 4 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 KWG dem Wahlausschuss weder als Beisitzer noch als Stellvertreter angehören. Dies gilt nach § 4 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 KWG auch für Wahlbewerber ab dem Zeitpunkt der Erteilung ihrer Zustimmung nach § 11 Abs. 2 Satz 3 KWG.
Die Vorschläge senden Sie bitte an:
Gemeinde Schlangenbad
Michael Diener
Rheingauer Straße 23
65388 Schlangenbad
Der Vorschlag soll enthalten: Familien- und Vornamen, Wohnanschrift, Geburtsdatum, falls vorhanden eine E-Mailadresse und die telefonische Erreichbarkeit.
Michael Diener
Besonderer Gemeindewahlleiter