Pflichtumtausch von Führerscheinen:
Online-Beantragung spart ab sofort einen Behördengang
· Umtausch kann komplett digital beantragt und bezahlt werden
· Nur noch ein Behördengang nötig zur Entwertung des Führerscheins
· Umtauschfristen sind nach Ausstellungsdaten und Geburtsjahrgängen gestaffelt
Den Führerschein umtauschen ist im Rheingau-Taunus-Kreis jetzt einfacher und schneller möglich. Die Beantragung und Abholung funktionieren ergänzend auch weiterhin zusätzlich ohne die Nutzung der Online-Services analog.
Seit 2022 müssen alte deutsche Führerscheine, wie der graue oder rosa Papierführerschein, unbefristete Kartenführerscheine oder auch DDR-Führerscheine, in den neuen befristeten EU-Scheckkartenführerschein umgetauscht werden. Dabei gibt es Fristen, die beachtet werden müssen. So müssen alle im Jahr 1971 oder später geborenen Personen ihren Führerschein (wenn bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt) bis zum 19. Januar 2025 umtauschen.
Diese Möglichkeiten gibt es beim Führerscheinumtausch jetzt:
· Variante 1: Umtausch online beantragen und den neuen Führerschein bei der Kreisverwaltung abholen
· Variante 2: vor Ort bei der Kreisverwaltung beantragen und den neuen Führerschein von der Bundesdruckerei zugeschickt bekommen
Diese Vorteile bietet der neue Online-Antrag:
· Der bisher zusätzlich nötige Gang zu den Bürgerbüros der Kommunen für die Beantragung im RTK entfällt.
· Die Online-Anträge können von den Mitarbeitern der Kreisverwaltung einfacher und somit auch schneller bearbeitet werden.
· Die Möglichkeit der Online-Beantragung spart bis zu 50 Prozent Papier im Vergleich zum bisherigen Vorgang.
Für den Pflichtumtausch sind lediglich Personalausweis, der aktuelle Führerschein, ein biometrisches Lichtbild (bestenfalls mit weißem Hintergrund) und die persönliche Unterschrift in digitaler Form erforderlich. Diese Dokumente können einfach über den Online-Antrag auf der Homepage des
Rheingau-Taunus-Kreises unter https://rheingau-taunus.de/fuehrerscheinumtauschonline/ hochgeladen werden. Abschließend die Gebühr in Höhe von 25,30 Euro online per PayPal bezahlen. Für diese Onlinebezahlung ist eine entsprechende Funktion im Personalausweis nicht erforderlich.
Nach Fertigstellung des neuen Führerscheines werden die Inhaber schriftlich informiert. Der neue Führerschein kann dann in der Fahrerlaubnisbehörde in Bad Schwalbach innerhalb eines festgelegten Zeitraumes abgeholt werden. Dieser einmalige Termin vor Ort bleibt erforderlich, da der alte Führerschein entwertet werden muss.
Bei Karten-Führerscheinen mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 bis 18. Januar 2013 gilt das Ausstellungsjahr des Führerscheins:
· 1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
· 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
· 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
· 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
· 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
· 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
· 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
· 2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033
Mit der Einführung des bequemen Onlineangebotes entfällt die Beantragung des Führerscheinpflichtumtausches über die Bürgerbüros der Städte- und Gemeindeverwaltungen.
Bürger, die dieses Onlineangebot nicht wahrnehmen möchten oder können, haben weiterhin die Möglichkeit den Pflichtumtausch nach erforderlicher Terminvereinbarung direkt in der Fahrerlaubnisbehörde in Bad Schwalbach persönlich zu beantragen.
Termine sind online über die Website des Rheingau-Taunus-Kreises buchbar:
Bei persönlicher Beantragung und Entwertung des bisherigen Führerscheins in Bad Schwalbach ist eine Abholung bei der Fahrerlaubnisbehörde nicht mehr erforderlich. Der neue Führerschein kann in diesem Fall direkt von der Bundesdruckerei bequem nach Hause geschickt werden.
Ihre Kreisverwaltung Rheingau-Taunus-Kreis