Wahlen

Informationen und Anträge zur Wahl des 21. Deutschen Bundestags

 

Ab dem 10.02.2025 ist das Wahlbüro für die Briefwahl zum 21. Deutschen Bundestag in Schlangenbad geöffnet.

 

Allgemeine Hinweise zum Wahlrecht

Am 23.02.2025 findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt.

 

Wahlberechtigt ist,

wer Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist und am Wahltage

 

1. das 18. Lebensjahr vollendet hat,

2. nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist und

3. seit mindestens drei Monaten, also seit dem 23.11.2024 in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehat oder sich sonst gewöhnlich aufhält.

 

Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch Deutsche wahlberechtigt, die im Ausland leben (sogenannte Auslandsdeutsche).

 

Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist,

wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt.

 

Wählen kann nur,

wer in das Wählerverzeichnis einer Gemeinde/Stadt eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. Von Amts wegen werden alle Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis der Gemeinde/Stadt ihrer Wohnung (Inhaber mehrerer Wohnungen der Gemeinde/Stadt, in der sie die Hauptwohnung innehaben) eingetragen, in der sie am 12.01.2025 bei der Meldebehörde gemeldet sind.

 

Die Gemeinden/Städte machen spätestens am 30.01.2025 öffentlich bekannt, wo und während welcher allgemeinen Öffnungszeiten an den Tagen vom 03.02.2025 bis 07.02.2025 die Wählerverzeichnisse für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten werden. In dieser Bekanntmachung sind auch Hinweise darüber enthalten, wo, während welcher Zeiten und unter welchen Voraussetzungen Wahlscheine beantragt werden können und wie durch Briefwahl gewählt wird. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten spätestens bis zum 02.02.2025 eine Wahlbenachrichtigung.

 

Wer bis dahin keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte im eigenen Interesse nachprüfen, ob er im Wählerverzeichnis eingetragen ist, oder beim Wahlamt nachfragen.

 

Sie sind hier zugezogen oder innerhalb der Gemeinde Schlangenbad umgezogen, Ihre Nebenwohnung ist zur Hauptwohnung geworden oder umgekehrt?

 

Mehr Informationen zur Bundestagswahl 2025

 

 

Seitenanfang | Sitemap | News-Archiv | Veranstaltungen | Impressum | Datenschutz | Kontakt | E-Mail
© 2025 Gemeinde Schlangenbad