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Belastungsgrenzen

 

Mit dem GKV -Modernisierungsgesetz (GMG) vom 14.11.2003 ist die Eigenbeteiligung der Versicherten erheblich angehoben worden. Um eine soziale Überlastung zu vermeiden, hat der Gesetzgeber jedoch Belastungsgrenzen vorgegeben, bei deren Erreichen Versicherte (und ihre Familienangehörigen im gleichen Haushalt) von weiteren Zuzahlungen freigestellt werden. Die Grenze liegt grundsätzlich bei 2% des gesamten Brutto-Familieneinkommens, bei schweren chronischen Krankheiten bei 1%.
Da für die verschiedenen Krankenkassenleistungen unterschiedliche Zuzahlungsmodalitäten gelten, sind beispielhafte Berechnungen kaum sinnvoll. Es ist deshalb ratsam, mit der Krankenkasse die persönliche Situation durchzurechnen und daraus die Konsequenzen für die Höhe einer evtl. Selbstbeteiligung an den Kosten einer Kur zu kalkulieren. Dies gilt insbesondere für chronisch Kranke, die in der Regel Erfahrungen über ihren Jahresbedarf an Arztbesuchen, Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln gesammelt haben und somit die durch eine Kur zusätzlich entstehenden Kosten realistisch einschätzen können.

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