Kuren für Mütter, Väter, Kinder
Nach §§ 24 und 41 des Sozialgesetzbuches V haben Mütter/Väter spezielle Rechtsansprüche auf bedarfsgerechte Kuren, die auch den Bedürfnissen der Kinder Rechnung tragen. Mutter-Kind- und Vater-Kind-Kuren sind Pflichtleistungen der Krankenkassen. Nähere Auskünfte erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse sowie den kirchlichen und gemeinnützigen Trägern (z. B. Caritas, AWO, DRK etc.) oder direkt beim Müttergenesungswerk. Über Kurmöglichkeiten für Kinder informieren Sie Ihre Krankenkassen sowie Ihre regionale Beratungsstelle der Rentenversicherungen, die ebenfalls Kinder-Kurprogramme in ihren Leistungskatalogen vorhalten.