Aufgaben und Zuständigkeit

Ortsgerichte

 

Ortsgerichte geben Bürgern und Gerichten wichtige Hilfestellung und tragen dazu bei, Kosten zu sparen. Sie sind als Hilfsbehörden der Justiz Partner für viele persönliche Angelegenheiten. In Schlangenbad gibt es drei Ortsgerichte. Jedes Ortsgericht hat mindestens 5 Mitglieder: den Ortsgerichtsvorsteher und vier Ortsgerichtsschöffen. Ortsgerichtsmitglieder sind Ehrenbeamte. Sie werden auf Vorschlag der Schlangenbader Gemeindevertretung von der Direktorin oder dem Direktor des Amtsgerichts Bad Schwalbach ernannt. Zu den Aufgaben der Ortsgerichte gehören:
 

 

Bei Bedarf können sich die Bürger an das für ihren Ortsteil örtlich zuständige Ortsgericht wenden. Die örtliche Zuständigkeit ergibt sich aus der nachstehenden Übersicht über die für Schlangenbad gebildeten drei Ortsgerichtsbezirke. Termine werden individuell über die nachstehenden Telefonnummern oder Mailadressen vereinbart.
 

Für die Amtshandlung des Ortsgerichts werden Gebühren nach der Gebührenordnung für die Ortsgerichte im Lande Hessen erhoben.

Ortsgerichtsbezirk Schlangenbad I

für die Ortsteile Schlangenbad und Georgenborn

 

Ortsgerichtvorsteher

Joachim G. Schröter

Schloßallee 2

65388 Schlangenbad

Telefon: 06129 / 537483

E-Mail: jgschroeter@web.de

 

(Termine nur nach Vereinbarung)

 

 


 

Ortsgerichtsbezirk Schlangenbad II

für die Ortsteile Hausen v.d.H., Obergladbach und Niedergladbach

 

Ortsgerichtvorsteher

Herbert Wüst

Im Söderfeld 21

65388 Schlangenbad-Obergladbach

Telefon: 06129 / 1515

E-Mail: ortsgericht@h-wuest.de

  

 


  

Ortsgerichtsbezirk Schlangenbad III

für die Ortsteile Wambach und Bärstadt 

 

Ortsgerichtvorsteher

NN

 

 

 

 

Stellvertreter

Rüdiger Amelung

Auf dem Berg 15 a

65388 Schlangenbad-Wambach

Telefon: 06129 / 1269

 

 

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